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Mitunternehmereigenschaft eines Kommanditisten bei Verwaltungstestamentsvollstreckung
- (BStBl II S. 714) -
I. Sachverhalt
Die Klin. ist eine GmbH & Co KG. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die V-GmbH mit einem Kapitalanteil von 10 v. H. F war mit 50 v. H. an der GmbH und mit 45 v. H. an der Klin. als Kommanditist beteiligt. Er ist verstorben. Der Gesellschaftsvertrag sieht für diesen Fall vor, daß die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt werden soll. F wurde von Frau C beerbt. Seinen Geschäftsanteil an der GmbH und seinen Kommanditanteil hat er seinem Neffen D vermacht. Mitvermacht waren auch sämtliche beim Tode des F vorhandenen Nachlaß- und seine noch offenen Steuerschulden. Nicht mitvermacht waren die bei seinem Tod noch nicht entnommenen Gewinne und die in diesem Zeitpunkt bestehenden Darlehensforderungen gegen die Klin.; diese Forderungen sollten der Erbin C verbleiben.
F hat hinsichtlich des Vermächtnisses Testamentsvollstreckung angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker hat er B bestimmt. Dieser solle die Gesellschaftsanteile bis zu seinem Tod, längstens bis zum , als Treuhänder verwalten. F vermachte darüber hinaus ”den auf seine Beteiligungen gemäß § 3 entfallenden ausgeschütteten Gewinn” der DRS-Gesellschaft. Di...