Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 6 V 2290/17

Gesetze: EStG § 34c; AO § 8; GG Art. 3

Erlass bei ausländischen Einkünften nach § 34 c Abs. 5 EStG – Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Leitsatz

  1. „Volkswirtschaftliche Gründe” im Sinne des § 34c Abs. 5 EStG liegen nur dann vor, wenn die Steuerbegünstigung der deutschen Außenwirtschaft und deren Konkurrenzfähigkeit dient, z.B. bei der Förderung von Kapitalinvestitionen deutscher Investoren im Ausland, um diese bei Konkurrenzsituationen mit Wettbewerbern im Ausland zu unterstützen.

  2. Der auf der Ermächtigungsgrundlage des § 34c Abs. 5 EStG basierende Auslandstätigkeitserlass (ATE) stellt eine Verwaltungsanweisung dar, durch welche die Finanzverwaltung ihr Ermessen gebunden hat, so dass der Steuerpflichtige, soweit die Voraussetzungen des ATE vorliegen, auf den Erlass der Billigkeitsmaßnahme vertrauen kann (Ermessensreduzierung auf Null).

  3. Die Anwendung des über § 34c Abs. 5 EStG anwendbaren ATE nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.

  4. Die steuerliche Bevorzugung bestimmter Auslandstätigkeiten wird von dem Gesichtspunkt der Förderung bestimmter Bereiche der Volkswirtschaft getragen, der auch aus verfassungsrechtlicher Sicht neben die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze tritt.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 33
DStRE 2019 S. 1072 Nr. 17
DStZ 2018 S. 777 Nr. 21
TAAAH-15757

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 05.07.2018 - 6 V 2290/17

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen