Haftungsbescheid, Hinzuschätzung aufgrund Lohnkalkulation, Ermessen, Sicherheitsleistung
Leitsatz
1) An der Rechtsmäßigkeit eines Haftungsbescheides bestehen ernsthafte Zweifel, wenn die einer Lohnkalkulation zu Grunde liegenden
tatsächlichen Umstände (geleistete Stunden, Stundensatz) noch nicht aufgeklärt sind und der Haftungsbescheide keinerlei Ermessenserwägungen
enthält.
2) Die Anordnung einer Sicherheitsleistung ist nicht ermessensgerecht, wenn der angefochtene Verwaltungsakt mit Sicherheit
oder großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist und deshalb ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten
ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1301 Nr. 23 StB 2019 S. 207 Nr. 7 PAAAH-15754
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 16.04.2019 - 5 V 281/19 L
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