Leistungskette; Rabattgewährung und Frage der Minderung der Bemessungsgrundlage
Leitsatz
Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung unter Berücksichtigung des Neutralitätsgebots ist die Vorschrift des § 17 Abs.
1 Satz 1 UStG für Lieferketten auf reine Inlandssachverhalte zu beschränken und eine Änderung der Bemessungsgrundlage beim
Hersteller dann zu versagen, wenn die Leistung an den von der Rabattgewährung wirtschaftlich Begünstigten aufgrund einer an
ihn ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei erfolgt.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1301 Nr. 23 DStR 2019 S. 8 Nr. 32 DStRE 2019 S. 1025 Nr. 16 EFG 2019 S. 1147 Nr. 13 StB 2019 S. 205 Nr. 7 VAAAH-15752
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