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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1005/18 EFG 2019 S. 1114 Nr. 13

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

Zur Qualifikation der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO

Leitsatz

Dass ein zur Insolvenzmasse gehörendes Betriebsgrundstück mit einem Absonderungsrecht behaftet war, wodurch es auf Betreiben der Insolvenzgläubiger versteigert und nicht von dem Insolvenzverwalter selbst verwertet wurde, steht einer Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht im Wege. Maßgeblich für die Qualifizierung der ausgelösten Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Zuordnungsentscheidung des Insolvenzverwalters, das Grundstück weiterhin in der Insolvenzmasse zu belassen, womit er eine Verwaltungsmaßnahme "in anderer Weise" gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt InsO getroffen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1114 Nr. 13
ZIP 2019 S. 1777 Nr. 37
EAAAH-15749

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.03.2019 - 4 K 1005/18

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