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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 3295/15 F,G EFG 2019 S. 607 Nr. 8

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; AMG § 47

Gewerbliche Infektion der Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis durch die Abgabe von Arzneimitteln

Leitsatz

1. Die Abgabe von Arzneimitteln (Faktorzubereitungen) zur Heimselbstbehandlung im Rahmen der integrierten Versorgung von Hämatophiliepatienten durch eine ärztliche Gemeinschaftspraxis führt zur gewerblichen Infektion der freiberuflichen Einkünfte, da sie nicht untrennbar mit der freiberuflichen Tätigkeit verbunden ist.

2. Wirtschaftliche Erwägungen und Effizienzvorteile führen nicht dazu, dass die Abgabe der Präparate als unselbständiger Teil der ärztlichen Heilbehandlung anzusehen wäre.

3. Aus dem Umstand, dass die Apothekenpflicht in § 47 AMG partiell aufgehoben und Ärzten der Verkauf von Medikamenten gestattet wird, kann kein Rückschluss auf die steuerliche Behandlung erfolgen.

Fundstelle(n):
DStZ 2019 S. 321 Nr. 10
EFG 2019 S. 607 Nr. 8
KÖSDI 2019 S. 21261 Nr. 6
GAAAH-15744

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 01.02.2019 - 3 K 3295/15 F,G

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