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NWB Nr. 41 vom Seite 3231 Fach 3 Seite 9537

Der Begriff des Personenkraftwagens im Investitionszulagenrecht

von Dipl.-Finanzwirt Achim Inden, Erftstadt

I. Eintragung im Kraftfahrzeugbrief

Mit der Einführung der Investitionszulagengesetzgebung im Zusammenhang mit dem Beitritt der damaligen DDR zur Bundesrepublik (aus steuerlicher Sicht ab dem ) war von Beginn an die Frage, ob ein Fahrzeug als Pkw oder als anderes Kraftfahrzeug anzusehen ist, von entscheidender Bedeutung, da bereits in § 2 Satz 1 Nr. 4 InvZulVO Pkw von der Investitionszulagenbegünstigung ausgeschlossen waren. Durch die nachfolgenden Regelungen in § 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1991 und 1993 wurde dieser Grundsatz beibehalten.

Da es in den zuvor genannten gesetzlichen Bestimmungen zur Investitionszulagengewährung an einer konkreten und verbindlichen Begriffsbestimmung des Pkw fehlt, versuchte der BMF in seinen Schreiben v. (BStBl I S. 768) und v. (BStBl I S. 236), Zweifelsfragen zu der Abgrenzungsproblematik dadurch zu lösen, daß grundsätzlich die erste Eintragung im Kraftfahrzeugbrief auch für die zulagenrechtliche Bestimmung der Fahrzeugart maßgebend sein sollte. Für die Fälle einer auf Dauer angelegten Umgestaltung eines Kraftfahrzeugs im engen zeitlichen Zusammenhang mit seiner Anschaffung wurde eine Ausnahme von diesem Grundsatz als zulässig erachtet, vorausgesetzt, der Kraftfahrzeugbrief wurde ...

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