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NWB BB 6/2019 S. 163

Dienstreisen ins EU-Ausland nur mit A1-Bescheinigungen

Seit 2010 müssen alle Personen, die in einem EU-Staat, in Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Island einer vorübergehenden Beschäftigung nachgehen, eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Die A1-Bescheinigung kann inzwischen nur noch elektronisch über Lohnabrechnungsprogramme beantragt werden.

Die Ersteller haben drei Arbeitstage Zeit, die Bescheinigung zu übermitteln. Das kann bei sehr kurzfristig anberaumten Geschäftsreisen u. U. problematisch werden, da noch nicht alle Systeme automatisch eine Antragsbestätigung erstellen. Das soll erst im kommenden Jahr der Fall sein. Im Zweifel kann es helfen, einen Screenshot zu machen und diesen dem Betreffenden mitzugeben.

Es gibt zwar Meldungen, dass die A1-Bescheinigung „demnächst“ abgeschafft werden soll. Unternehmer und Arbeitgeber tun aber gut ...

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