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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 13 | Erbschaftsteuer: Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. Das Finanzamt kann in diesen Fällen eine vorläufige Steuerfestsetzung vornehmen.

Auch zur Erbschaftsteuer haben wir ein Urteil ausgewählt. Der Bundesfinanzhof musste die Frage beantworten: Sind von der Vollziehung ausgesetzte latente Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen?

Der II. Senat des BFH hatte entschieden: Eine gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn dieser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. Das FG Köln hatte in erster Instanz eine steuermindernde Berücksichtigung noch abgelehnt.

Die Einlegung eines Einspruchs durch den Erblasser zu dessen Lebzeiten führt – so die obersten deutschen Steuerrichter – nicht dazu, dass die wirtschaft...

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