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Track 08 | Vermietung: Einkunftserzielungsabsicht bei zeitlich befristetem Entgelt für lebenslanges Wohnrecht
Ist für die Ausübung eines grundsätzlich lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts ein Entgelt nur für eine zeitlich begrenzte Dauer zu entrichten, handelt es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung. Die Einkunftserzielungsabsicht muss nach einem aktuellen Urteil des BFH anhand einer Totalüberschussprognose überprüft werden. Der Prognosezeitraum ist hierbei auf die Dauer der (voraussichtlichen) entgeltlichen Nutzungsüberlassung begrenzt.
Die nächste Entscheidung ist für Vermieter interessant. Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigt, über das wir Sie in unserer Dezember-Ausgabe 2018 informiert hatten.
Im Streitfall hätte ein Steuerpflichtiger besser einen versierten Berater eingeschaltet. Dieser hätte ihn sicherlich vor der gewählten Gestaltung gewarnt. Der Sohn hatte seinen Eltern nämlich ein lebenslanges dingliches Wohnrecht an einer Wohnung eingeräumt. Laut Vertrag mussten die Eltern dem Sohn aber nur zehn Jahre lang monatlich 500 € zahlen. Im Anschluss daran kann das Wohnrecht unentgeltlich ausgeübt werden. Nach dem Tod der Eltern soll die Wohnung dann wieder vermietet werden.
Wie schon zuvor die Finanzrichter aus der no...