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Umsatzsteuer | Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer
Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht laut der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen.
Der BFH hatte das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH in den Rechtssachen S. 1580 [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Geissel und Butin ruhen lassen und – nachdem der EuGH mit Urteilen v. - Rs. C-374/16 und C-375/16 ( NWB ZAAAG-62440) entschieden hatte – unter Auswertung der Rechtsprechung des EuGH den Vorsteuerabzug aus d...