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OLG Frankfurt 12.04.1989 9 U 158/87

Maklerrecht; | Maklercourtage bei einem Unternehmenskauf (§ 652 BGB)

Die nachträgliche Feststellung nicht ausreichender Wertberichtigung und die damit letztlich einhergehende Korrektur des Kaufpreises beim Kauf einer Teilzahlungskreditbank hat keinen Einfluß auf die Höhe des Maklerlohns. Grundsätzlich hat nämlich der Makler nur das Risiko des Zustandekommens des Kaufvertrages, der Auftraggeber aber das Risiko der nicht sachgemäßen Erfüllung zu tragen. Der Anspruch auf Wandlung ist nur dann provisionsschädlich, wenn der Hauptvertrag nicht angefochten, sondern durch Ausübung eines aus der gleichen Fehlerquelle stammenden gesetzlichen Rücktrittsrechts gewandelt wird, da in diesem Fall die Fehlerquelle im ursprünglichen Vertrag und nicht in dessen Durchführung liegt (OLG Frankfurt, Urt. v. - 9 U 158/87).

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