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OLG Hamm Beschluss v. - 20 U 108/18

Leitsatz

Leitsatz:

Lebensversicherer waren nicht verpflichtet, Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass es nach Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom zu „Reduzierungen“ der Überschussbeteiligung kommen konnte und sich für einen Versicherungsnehmer womöglich eine Vertragsbeendigung lohnen konnte.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 14 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2019 S. 1510
PAAAH-15352

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Beschluss v. 12.10.2018 - 20 U 108/18

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