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Grenzen des § 6 AStG im Verhältnis zur Schweiz
Der entschieden, dass § 6 AStG insoweit gegen das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Schweiz verstößt als es im Verhältnis zur Schweiz einer für Wegzüge ins europäische Ausland vergleichbaren Stundung entgegensteht ( „Wächtler“ NWB BAAAH-11395).
Eine Langfassung des Beitrags finden Sie .
I. Sachverhalt und Entscheidung
Ausgangspunkt war der Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der bisher Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz war und der in die Schweiz verzogen ist. Das Finanzamt wollte entgegen der Ansicht des Klägers die festgesetzte Steuer aufgrund der Wegzugsbesteuerung sofort einziehen.
Dies lehnte der EuGH ab, da die sofortige Besteuerung der latenten Wertzuwächse als Beeinträchtigung des durch das FZA gewährten Niederlassungsrechts zu werten sei. Darüber hinaus sei diese Beeinträchtigung nicht gerechtfertigt, da u. a. weder die Bestimmung der Höhe der Steuer noch ein praktisch schwieriger Informationsaustausch die sofortige Einziehung der Steuer rechtfertigen.
Vielmehr könne die Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein milderes Mittel gewährleistet werden. Dies sei nach Ansicht des EuGH möglich, ...