Körperschaftsteuer auf den durch rechtskräftigen Insolvenzplan entstandenen Sanierungsgewinn als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
Entsteht aufgrund eines bestätigten und rechtskräftig gewordenen Insolvenzplans während eines in Eigenverwaltung durchgeführten
Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft durch den teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger ein
Sanierungsgewinn, so ist die hieraus resultierende Körperschaftsteuer keine Insolvenzforderung, sondern eine Masseverbindlichkeit
(gegen ).
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Fundstelle(n): SAAAH-15205
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Sächsisches FG, Urteil v. 23.04.2018 - 1 K 1356/14