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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 9 V 9086/18

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, AO § 93 Abs. 1, AO § 118

Ankündigung der Stellung eines schriftlichen Auskunftsersuchens i.S. von § 93 AO an einen Dritten kein Verwaltungsakt

Leitsatz

Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Die (schriftliche) Ankündigung des Finanzamts gegenüber der Steuerpflichtigen, unter bestimmten Voraussetzungen ein schriftliches Auskunftsersuchen im Sinne von § 93 AO an einen Dritten zu richten, ist mangels „Regelung” sowie mangels „unmittelbarer Rechtswirkung nach außen” kein (vollziehbarer) Verwaltungsakt im Sinne von § 118 AO; erst das nachfolgende Auskunftsersuchen selbst stellt einen solchen (vollziehbaren) Verwaltungsakt dar (vgl. ).

Fundstelle(n):
RAAAH-15198

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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 26.03.2019 - 9 V 9086/18

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