Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
Leitsatz
Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur
Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Neben dem Bewegungsprofil müssen die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst werden.
Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt
werden.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2019 S. 620 DStR 2019 S. 6 Nr. 32 DStRE 2019 S. 938 Nr. 15 EFG 2019 S. 875 Nr. 11 EStB 2019 S. 512 Nr. 12 OAAAH-15147
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.01.2019 - 3 K 107/18
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