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Lohnt sich das Kraftfahrzeug-Leasing?
I. Abzugsfähigkeit der Leasing-Sonderzahlung
Der BFH hat eine alte Streitfrage dahingehend entschieden, daß ein Arbeitnehmer entgegen der Verwaltungsauffassung eine Leasing-Sonderzahlung für ein Kfz sofort als Werbungskosten abziehen kann (Urt. v. , BStBl II S. 643). Natürlich gilt das nur insoweit, als der Pkw für berufliche Fahrten genutzt wird, der Arbeitnehmer für diese beruflichen Fahrten die tatsächlichen Kosten ansetzen darf und er sich im Einzelfall die Mühe macht, die Aufwendungen belegmäßig nachzuweisen. Dabei dürfen allerdings die Treibstoffkosten geschätzt werden ( BStBl II S. 854).
Bedeutung hat die Entscheidung auch für betriebliche Pkw, vorausgesetzt allerdings, der Betrieb ermittelt seinen Gewinn durch Überschußrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Die vom BFH gegebene Begründung, durch die Sonderzahlung werde kein obligatorisches Nutzungsrecht an dem Pkw erworben, läßt sich voll umfänglich auf diese Fälle übertragen. Die praktische Bedeutung, einen höheren Prozentsatz der Kfz-Kosten steuerlich abziehen zu können, dürfte in diesem Bereich oft größer sein als bei Arbeitnehmern.
Ohne Bedeutung b...