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Umsatzsteuer kompakt
Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer (BFH)
Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen.
Quelle:
Zurechnung von Prostitutionsumsätzen (FG)
Dem Betreiber eines Bordells sind die Prostitutionsumsätze als umsatzsteuerlicher Unternehmer zuzurechnen, wenn gegenüber den Kunden der Prostituierten aufgrund der Werbung des Bordellbetreibers der Eindruck entsteht, dass der Betreiber als Erbringer sämtlicher von den Kunden erwarteten Dienstleistungen auftritt.
Quelle:
Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes (FG)
Eine Geldspielautomatenaufstellerin erbringt gegenüber den Spielern steuerpflichtige sonstige Leistungen. Die Rechtsprechung des BFH zu den Berufspokerspielern ist nicht auf den Streitfall über...