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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
(1) Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. (2) Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, nicht einzubeziehen (Rechtslage für Erwerbe bis einschließlich ; Bezug: § 13a Abs. 1, Abs. 4, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG 2009; § 361 AO).
(1) Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG in der ab gültigen Fassung blieb der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag). Voraussetzung ist g...