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Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung i. S. von § 25 UStG
Der BFH hat darüber entschieden, ob auch die Vermietung von Ferienwohnungen an Privatpersonen, bei denen der leistende Unternehmer seinerseits die Ferienwohnungen von einem anderen Unternehmer angemietet hat, unter die Margenbesteuerung nach Art. 306 Abs. 1 MwStSystRL und somit § 25 UStG fällt. Des Weiteren wurde darüber entschieden, ob in diesem Fall der Regelsteuersatz oder der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG greift.
I. Leitsatz (amtlich)
Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes.
II. Sachverhalt
Die Klägerin vermietete im Jahr 2011 im eigenen Namen Häuser im Inland sowie in Österreich und Italien an Privatkunden zu Urlaubszwecken. Diese Unterkünfte mietete sie ihrerseits von den Eigentümern der jeweiligen Immobilien an. Vor Ort erfolgte die Kundenbetreuung durch die jeweiligen Eigentümer oder deren Beauftragte. Zu diesen Betreuungsleistungen gehörten die Reinigung der Unterkünfte sowie Wäsche- und Brötchenservice.
Die Klägerin vertrat sowohl im Einspruchs- wie im Klageverfahren erfolglos die Rechtsauffassung, dass auf ihre Leistung nicht die Regelung des § 25 UStG Anwendung fände ...