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Der Steuerberater als Selbständiger und Angestellter
Möglichkeiten der Betätigung als Syndikus
Nachdem der Gesetzgeber den Syndikus-Steuerberater durch das 8. StBerÄndG zugelassen hat, können freiberuflich [i]Kuhls/Ruppert, Steuerberatungsgesetz, § 58, NWB JAAAE-00024 tätige Steuerberater parallel Anstellungsverhältnisse eingehen (§ 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG). Bislang sind allerdings die Möglichkeiten, die Rechtsinhalt und -grenzen für den Syndikus-Steuerberater vorsehen, von weiten Teilen des Berufsstands wenig beachtet worden. Die Berufsstatistiken der BStBK zeigen einen langsamen, wenn auch stetigen Anstieg der Zahlen. Am 1.1.2019 waren es knapp 6.400 Zulassungen (www.bstbk.de, Berufsstatistik 2018, S. 8). Anlass genug, die Regelungen – auch im Vergleich zu denen zum Syndikus-Rechtsanwalt – einmal näher zu beleuchten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der Syndikus-Steuerberater läuft hinter der Rechtsentwicklung her
[i]Grds. Gleichstellung von Syndikus-StB und Syndikus-RADer Gesetzgeber hat erkannt, dass das Berufsrecht der Steuerberater an die Rechtsentwicklungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (zumindest) angenähert werden muss und hat sich mit der Ausnahme vom Arbeitnehmertätigkeitsverbot (§ 57 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 StBerG) bemüht, den Berufsstand zu stärken, das Berufsrecht der Steuerberater zu liberalisieren sowie es an EU-Recht...