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Lexikon - Stand: 06.05.2024

Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG – Grundstücke und Gebäude

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu einem über dem Buchwert liegenden Preis veräußert, muss der Gewinn i. d. R. im Veräußerungsjahr versteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie von Gebäuden steuerneutral behandelt und damit zeitlich nach hinten geschoben werden, wenn innerhalb bestimmter Fristen ein Ersatzwirtschaftsgut gekauft wird.

Die Übertragungsmöglichkeiten aus der Veräußerung von Aktien oder GmbH-Anteilen wird in einem separaten Stichwort dargestellt.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0085
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke
0090
Geschäftsbauten
Sonderposten mit Rücklageanteil
0931
Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6b EStG
Sonstige betriebliche Erträge
2727
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG
2315
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)
8829
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen (bei Buchgewinn)
Sonstige b...

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