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Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG – Grundstücke und Gebäude
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu einem über dem Buchwert liegenden Preis veräußert, muss der Gewinn i. d. R. im Veräußerungsjahr versteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie von Gebäuden steuerneutral behandelt und damit zeitlich nach hinten geschoben werden, wenn innerhalb bestimmter Fristen ein Ersatzwirtschaftsgut gekauft wird.
Die Übertragungsmöglichkeiten aus der Veräußerung von Aktien oder GmbH-Anteilen wird in einem separaten Stichwort dargestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0085 | Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke |
0090 | Geschäftsbauten | |
Sonderposten mit Rücklageanteil | 0931 | Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6b EStG |
Sonstige betriebliche Erträge | 2727 | Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG |
2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | |
8829 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen (bei Buchgewinn) | |
Sonstige b... |