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Abschreibungsmöglichkeit und Angemessenheit von Aufwendungen für betrieblich genutzte Personenkraftwagen
Wird ein Pkw vom Stpfl. überwiegend betrieblich genutzt, so sind die durch den Pkw veranlaßten Aufwendungen nach § 4 Abs. 4 EStG als BA gewinnmindernd anzusetzen. Aufwendungen für einen Pkw entstehen zum einen durch die AfA-Beträge und zum anderen durch die laufenden Kosten, wie z. B. Versicherung, KraftSt, Inspektionskosten, Garagenmiete, Wagenpflege und Reparaturen.
Die im Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraum für einen betrieblich genutzten Pkw getätigten Aufwendungen sind grds. gem. § 4 Abs. 4 EStG in vollem Umfang gewinnmindernd abzusetzen. Ausnahmen, d. h. Kürzungen des BA-Abzugs, treten jedoch dann ein, wenn z. B.
der Pkw nicht in vollem Umfange betrieblich genutzt wird oder
der BA-Abzug aufgrund der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG auf einen angemessenen Teil zu kürzen ist.
Im folgenden Beitrag wird zuerst der Problemkreis behandelt, welche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen, also welche AfA-Beträge als BA abgezogen werden können. Ferner wird die Angemessenheitsprüfung des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG diskutiert.
I. Abschreibungsmöglichkeiten
Die als BA abzugsfähigen AfA-Beträge sind keine feststehenden Größen. Je nachdem, welche Abschreibungsmöglichkeiten ...