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NWB Nr. 35 vom Seite 2897 Fach 3 Seite 9115

Kosten der Hangabtragung als Gebäudeherstellungskosten

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

- (BStBl II S. 512) -

I. Sachverhalt

Eine KG errichtete auf einem schon mehrere Jahre zuvor erworbenen Hanggrundstück im Anschluß an bereits vorhandene Bebauung (Betriebsgebäude) eine Lagerhalle nebst Platzbefestigung. Dabei entstanden Kosten für die Abtragung und Begradigung der Hanglage in Höhe von ca. 0,4 Mio DM. Die KG rechnete diese Kosten den Herstellungskosten des Gebäudes und der Platzbefestigung zu. Das FA rechnete von den gesamten ”Abtragungskosten” rund 270 000 DM den Anschaffungskosten des Grund und Bodens hinzu. Die Klage blieb ohne Erfolg.

II. Entscheidung des BFH

Die Revision hatte Erfolg. Die gesamten Abtragungskosten seien den Herstellungskosten des Gebäudes und der Platzanlage zuzurechnen.

1. Maßgebend für die Bestimmung des Begriffs der Herstellungskosten sei die Definition in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, auch für die Zeit vor Inkrafttreten des BiRiLiG.

2. Die beim Bau eines Gebäudes regelmäßig anfallenden Erdarbeiten, insbesondere Abtragung, Lagerung, Einplanierung bzw. Abtransport des Bodens, gehörten, da eindeutig nicht durch den Erwerb des Grundstücks, sondern das Bauvorh...

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