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Sonder- und Ansparabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
Durch die 1983 in das EStG aufgenommene Sonderabschreibung nach § 7g EStG für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer beweglicher Anlagegüter wird kleinen und mittleren Unternehmen ein Anreiz zu erhöhter Investitionsbereitschaft geboten.
I. Begünstigte Wirtschaftsgüter
Die Sonder-AfA des § 7g EStG kann nur für neue bewegliche WG des Anlagevermögens beansprucht werden, die im Jahr des Abzugs der Sonderabschreibung im Betrieb des Stpfl. ausschließlich oder fast ausschließlich genutzt werden. Außerdem muß das jeweilige Anlagegut mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländ. Betriebsstätte dieses Unternehmens verbleiben (§ 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG).
1. Anlagegüter
Zu den Anlagegütern rechnen WG, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Für WG des Umlaufvermögens kommt § 7g EStG nicht in Betracht.
2. Neue Wirtschaftsgüter
§ 7g EStG begünstigt nur die Beschaffung neuer Anlagegüter. Neu ist ein bewegliches WG nur dann, wenn es in ungebrauchtem Zustand erworben wird und somit einem fabrikneuen WG entspricht. Auch ein lediglich zu Vorführzwecken eingesetztes Anlagegut gilt nicht mehr als neu ( BStBl II S. 287). Dagegen ist die...BStBl II S. 571BStBl II S. 467