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NWB Nr. 25 vom Seite 2117 Fach 3 Seite 9033

Steuerberatungskosten im Einkommensteuer- und Unterhaltsrecht

von StB RA WP Dr. Wolfgang Traxel, Leipzig

I. Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten gehören zunächst die Honorarforderungen der Berater, die in Steuersachen tätig werden. Dabei handelt es sich regelmäßig um Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, insbes. Fachanwälte für Steuerrecht. Doch ist die Anerkennung anderer, entgeltlich tätig werdender Berater nicht ausgeschlossen, nicht einmal dann, wenn ihnen die für ihre Tätigkeit erforderliche Erlaubnis fehlt (Schmidt/Heinicke, EStG § 10 Anm. 21). Diese Personen verstoßen zwar gegen das Rechtsberatungsgesetz und das Steuerberatungsgesetz, so daß für sie kein Vergütungsanspruch entsteht (§ 134 BGB). Eine dennoch gezahlte Vergütung kann aber gleichwohl zu einer Steuerentlastung führen.

Für die anzuerkennenden Steuerberatungskosten spielt es keine Rolle, ob die Berater die laufenden Steuerangelegenheiten ihrer Mandanten (Buchführung, Abschlüsse, Steuererklärungen) erledigen oder nur in einem Einzelfall Steuerrechtsrat erteilen, ggf. sogar Gutachten erstellen.

Zu den Steuerberatungskosten zählen auch die für die Vertretung eines Stpfl. beim FA, vor den FG, dem BFH und dem BVerfG anfallenden Aufwendungen. Absetzbar sind außerdem die Kosten für Fahrten zum Berater (s. EFG S. 39...BStBl II S. 967

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