Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 13 ErbStG Steuerbefreiungen
R E 13.1 – 13.11 ErbStR 2019; H E 13.2 – 13.10 ErbStH 2019.
Oswald, Schenkungen im familiären Bereich – schenkungsteuerliche Behandlung, DVR 1979 S. 180 ff.; Troll, Schenkungsteuerfreiheit für bestimmte Zuwendungen, Festgabe für Felix, Köln 1989 S. 529; Micker/Thonemann, Sachliche Steuerbefreiungen des Erbschaftsteuerrechts auf dem Prüfstand des Europarechts, FAErbR 2006 S. 25; Kracht, Großzügige Schenkungen sind auch weiterhin steuerfrei möglich, PFB 2007 S. 118; Halaczinsky, Die Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG – Aktuelle Entwicklungen, UVR 2013 S. 265.
A. Vorbemerkungen
1§ 13 ErbStG entspricht weitgehend dem § 18 ErbStG 1959. Einige der früheren Befreiungstatbestände hat der Gesetzgeber jedoch nicht übernommen, soweit diese mit „der angestrebten größeren Steuergerechtigkeit nicht oder nicht hinreichend im Einklang” gestanden haben. Änderungen hat § 13 ErbStG betr. Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 sowie Abs. 2a a. F. durch das Standortsicherungsgesetz (StandOG) v. , betr. Abs. 1 Nr. 7 durch das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz v. sowie betr. § 13 Abs. 2a durch das JStG 1996 v. erfahren. Durch das JStG 1997 v. wurde Abs. 1 Nr. 1 neu gefasst, die Freibeträge der Nr. ...BGBl 2016 I S. 1914BGBl 2017 I 2730