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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 165/16

Gesetze: FGO § 74; UStG § 1; UStG § 13b; UStG § 27

Kein Ruhen des die Steuerfestsetzung betreffenden Verfahrens wegen eines zu spät gestellten Erlassantrages Zur Umsatzsteuerpflicht von im Rahmen eines im Inland betriebenen Adviesbureau erzielten Umsätzen, welche an In- und europäische Ausländer erbracht wurden

Leitsatz

Bei einem zu spät gestellten Erlassantrag ist es unter Abwägung insbesondere prozessökonomischer Gesichtspunkte und der Interessen der Beteiligten ermessensgerecht einem Antrag auf Ruhen / Aussetzung des Verfahrens nicht zu entsprechen um weitere Verzögerungen des Rechtsstreits zu vermeiden.

Zur Umsatzsteuerpflicht von im Rahmen eines im Inland betriebenen Adviesbureau erzielten Umsätzen, welche an In- und europäische Ausländer erbracht wurden; keine analoge Anwendung von § 27 Abs. 19 UStG und § 13b Abs. 5 S. 7 UStG auf dort nicht genannte Fälle.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAH-14170

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 15.06.2018 - 4 K 165/16

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