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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 19/17 EFG 2019 S. 965 Nr. 12

Gesetze: EStG § 5a

Keine Tonnagebesteuerung bei Erträgen aus Devisengeschäften, welche einer Besicherung prospektierter Ausschüttungen eines Schiffsfonds an seine Anleger dienen

Leitsatz

Die Erzielung von Einnahmen aus Devisentermingeschäften welche der Besicherung prospektierter Ausschüttungen eines Schiffsfonds an seine Anleger dienen sollen, sind keine Einnahmen welche als Gegenstand des Betriebes eines Handelsgeschäfts oder als Hilfs- oder -nebengeschäft des Betriebs zu qualifizieren sind, so dass eine Tonnagebesteuerung dieser Erträge nicht in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 28
DStRE 2019 S. 935 Nr. 15
EFG 2019 S. 965 Nr. 12
AAAAH-14158

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 26.03.2019 - 4 K 19/17

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