Besteuerung der Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers
einer luxemburgischen S.a.r.l. in Deutschland
Leitsatz
1. Der Geschäftsführer einer
Kapitalgesellschaft ist nicht stets unselbständig tätig; vielmehr
ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Zu den Indizien,
die im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen sind, gehört
bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer die Beteiligungsquote,
die als Indiz gegen eine nichtselbständige Tätigkeit herangezogen
werden kann.
2. Das bloße Tätigwerden in
Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für die Begründung einer
Betriebsstätte im Sinne von Art. 5 Abs. 1 DBA Luxemburg 1958 nicht.
Vielmehr muss dem Unternehmer ein selbständiger Anspruch auf Zutritt
zu den Räumlichkeiten zustehen.
3. Inwieweit Einkünfte aus
einem gewerblichen Unternehmen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 DBA Luxemburg
1958 auf eine Betriebsstätte im "anderen Staat" entfallen, kann
nach den auf die in der Betriebsstätte ausgeübten Tätigkeiten entfallenden
Zeitanteilen bemessen werden, wenn die sog. direkte Methode mangels
einer eigenständigen Betriebsstättenbuchführung nicht anwendbar
ist und im Rahmen der sog. indirekten Methode keine anderweitigen
sachgerechten Schlüsselgrößen in Betracht kommen.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 31 DStRE 2019 S. 921 Nr. 15 EFG 2019 S. 861 Nr. 11 EStB 2019 S. 513 Nr. 12 GmbH-StB 2019 S. 204 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 12/2019 S. 466 PIStB 2020 S. 158 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2019 S. 565 QAAAH-14157
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 31.10.2018 - 1 K 1880/17
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.