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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 130/18

Gesetze: KraftStG § Nr. 7

Abgrenzung eines Nebenerwerbsforstwirts von einem privaten Waldbesitzer für die Frage des Vorliegens eines forstwirtschaftlichen Betriebs i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG - Bedeutung des Kriteriums der Marktteilnahme

Leitsatz

1. Ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG ist eine Wirtschaftseinheit, in der die Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche Arbeit zusammengefasst sind und, aufeinander abgestimmt, planmäßig eingesetzt werden, um Güter zu erzeugen und zu verwerten oder Dienstleistungen bereitzustellen.

Bei Beurteilung der Forstwirtschaft sind hierbei deren natürlichen Gegebenheiten zu beachten.

2. Die Abgrenzung eines Nebenerwerbsforstwirts von einem privaten Waldbesitzer hat im Rahmen einer Gesamtschau zu erfolgen.

Das Kriterium der Marktteilnahme ist bei forstwirtschaftlichen, insbesondere aussetzenden Betrieben wegen der Eigenart der Forstwirtschaft nicht allein geeignet, die Betätigung im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebs von der Erzielung von Erträgen zum Eigenverbrauch wie ein privater Waldbesitzer abzugrenzen.

Fundstelle(n):
CAAAH-14153

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.02.2019 - 6 K 130/18

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