Abgrenzung eines Nebenerwerbsforstwirts
von einem privaten Waldbesitzer für die Frage des Vorliegens eines
forstwirtschaftlichen Betriebs i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG
- Bedeutung des Kriteriums der Marktteilnahme
Leitsatz
1. Ein land- oder forstwirtschaftlicher
Betrieb i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG ist eine Wirtschaftseinheit,
in der die Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche
Arbeit zusammengefasst sind und, aufeinander abgestimmt, planmäßig
eingesetzt werden, um Güter zu erzeugen und zu verwerten oder Dienstleistungen bereitzustellen.
Bei Beurteilung der Forstwirtschaft sind hierbei deren
natürlichen Gegebenheiten zu beachten.
2. Die Abgrenzung eines Nebenerwerbsforstwirts
von einem privaten Waldbesitzer hat im Rahmen einer Gesamtschau
zu erfolgen.
Das Kriterium der Marktteilnahme ist bei forstwirtschaftlichen,
insbesondere aussetzenden Betrieben wegen der Eigenart der Forstwirtschaft
nicht allein geeignet, die Betätigung im Rahmen eines forstwirtschaftlichen
Betriebs von der Erzielung von Erträgen zum Eigenverbrauch wie ein
privater Waldbesitzer abzugrenzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAH-14153
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.02.2019 - 6 K 130/18
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