Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Abgrenzung zwischen
Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten eines Gebäudes, Sanierung des
Anschlusskanals auf öffentlichem Grund
Leitsatz
Die anlässlich der Neuerrichtung eines Gebäudes auf einem zuvor freigelegten Grundstück entstandenen Aufwendungen für die
Sanierung eines bereits vorhandenen, aber beschädigten Anschlusskanals zum öffentlichen Kanalnetz (sog. Hausanschlusskosten)
gehören unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den Leitungen zu den Herstellungskosten, da sie der erstmaligen Herstellung
eines funktionstüchtigen, d.h. bewohn- und nutzbaren Gebäudes, dienen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2019 S. 614 DStRE 2019 S. 1482 Nr. 23 EFG 2019 S. 879 Nr. 11 EStB 2019 S. 513 Nr. 12 ZAAAH-14141
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 13.09.2018 - 14 K 3011/17 E
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