Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Beitrag vom

Abrechnung chirurgischer Leistungen – Übungsaufgaben

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Hier können Sie Ihr Wissen zur Abrechnung chirurgischer Leistungen testen. Viel Spaß beim Lösen!

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

In welchen Fällen ist die Hemisektion (BEMA-Nr. 47b) abrechnungsfähig?

  1. nur bei endständigen Molaren

  2. nur zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe

  3. nur zum Erhalt einer bestehenden prothetischen Versorgung

  4. nur bei der Neuversorgung mit einer einspannigen Brücke

Lösung

Aufgabe 2

Für welchen Punktzahlenbereich ist der Zuschlag Nr. 0500 zutreffend?

  1. von 250 bis 499 Punkten

  2. von 500 bis 799 Punkten

  3. von 800 bis 1199 Punkten

  4. von 1200 und mehr Punkten

Lösung

Aufgabe 3

Welche Aussagen sind bei den Zuschlägen nach den Nrn. 0500 bis 0530 zutreffend?

  1. die Zuschläge werden nach dem kleinen Gebührenrahmen berechnet

  2. die Zuschläge können nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden

  3. die Zuschläge werden je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet

  4. die Zuschläge sind nach der Punktzahl der zugrunde liegenden Leistung gestaffelt

Lösung

Aufgabe 4

Welche Einschränkung findet sich in der Leistungsbeschreibung der Nr. 3050?

  1. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

  2. als selbstständige Leistung

  3. als alleinige Leistung

  4. als einzige Leitung

Lösung

Aufgabe 5

Welcher Begriff findet sich nicht in der Leistungsbeschreibun...

Lösung