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Abrechnung chirurgischer Leistungen – Übungsaufgaben
Hier können Sie Ihr Wissen zur Abrechnung chirurgischer Leistungen testen. Viel Spaß beim Lösen!
Aufgaben und Lösungen
In welchen Fällen ist die Hemisektion (BEMA-Nr. 47b) abrechnungsfähig?
nur bei endständigen Molaren
nur zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe
nur zum Erhalt einer bestehenden prothetischen Versorgung
nur bei der Neuversorgung mit einer einspannigen Brücke
Für welchen Punktzahlenbereich ist der Zuschlag Nr. 0500 zutreffend?
von 250 bis 499 Punkten
von 500 bis 799 Punkten
von 800 bis 1199 Punkten
von 1200 und mehr Punkten
Welche Aussagen sind bei den Zuschlägen nach den Nrn. 0500 bis 0530 zutreffend?
die Zuschläge werden nach dem kleinen Gebührenrahmen berechnet
die Zuschläge können nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnet werden
die Zuschläge werden je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet
die Zuschläge sind nach der Punktzahl der zugrunde liegenden Leistung gestaffelt
Welche Einschränkung findet sich in der Leistungsbeschreibung der Nr. 3050?
je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
als selbstständige Leistung
als alleinige Leistung
als einzige Leitung