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Umzugskosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer
Aufwendungen, die mit privatem Wohnungswechsel im Zusammenhang stehen, sind den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzuordnen. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung wegen der Kündigung des Vermieters geräumt werden muß.
Ist der Umzug aber geschäftlich oder beruflich bedingt, können die entsprechenden Aufwendungen als BA oder als WK bei der ESt-Veranlagung des Unternehmers oder des AN bzw. bei dessen Antragsveranlagung zur ESt berücksichtigt werden.
Auch privat veranlaßte Umzugskosten können in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen zu einer Steuerermäßigung führen, wenn die Voraussetzungen des § 33 EStG erfüllt sind.
In allen Fällen sind Vergütungen, die der Stpfl. als Ersatz seiner Ausgaben erhält, bei der Ermittlung der absetzbaren Aufwendungen zu beachten. So kann ein AN beruflich begründete Umzugskosten nur insoweit als WK geltend machen, als sie ihm nicht steuerfrei von seinem ArbG vergütet wurden.
I. Anlaß des Wohnungswechsels
1. Betriebliche Verlegung der Privatwohnung bei Unternehmern
Die Verlegung der Privatwohnung wird bei einem Land- und Forstwirt, einem Gewerbetreibenden oder einem Freiberufler i. d. R. nur dann betrieblich begründet sein, wenn die persönliche Leistu...