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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 295/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren (§ 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) darüber, ob die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) für die Klägerin als Kartograph in der Zeit vom 1.4.2004 bis zum 31.12.2009 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
YAAAH-13781

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 09.01.2019 - L 8 R 295/16

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