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STFAN Nr. 5 vom Seite 15

Steuerliche Begleitregelungen zum Brexit

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, München

Mit dem vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten Brexit-Steuerbegleitgesetz will der Gesetzgeber sowohl auf steuerlichem als auch finanzmarktrechtlichem Gebiet auf die Tatsache reagieren, dass mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dieses auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln ist. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die steuerlichen Regelungen des Gesetzes, das am in Kraft getreten ist.

Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Wenn Wirtschaftsgüter aus einer deutschen in eine andere Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in der EU überführt werden, kann der bei der Überführung entstehende Gewinn über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden. Diese Gewinnverteilung erfolgt über einen Ausgleichsposten, der u. a. aufzulösen ist, wenn das Wirtschaftsgut in einen Drittstaat überführt wird. Weil das Vereinigte Königreich durch den Austritt aus der EU den Status eines sog. Drittstaats erhält, wären somit die nach § 4g EStG gebildeten Ausgleichsposten, die zuvor einer im Vereinigten Königreich belegenen Betriebsstätte...