Herbeiführung einer gemeinschaftsrechtskonformen
Besteuerungssituation durch ein Freistellungs- und Erstattungsverfahren
beim örtlich und sachlich zuständigen Finanzamt, das - nach Vornahme
eines Steuerabzugs - auf Erlass eines entsprechenden Freistellungsbescheides nach
§ 155 Abs. 1 S. 3 AO gerichtet ist
Leitsatz
1. Für das
(nachträgliche) auf Erlass eines entsprechenden Freistellungsbescheides
nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO beim örtlich und sachlich zuständigen
Finanzamt zur Herbeiführung einer gemeinschaftsrechtskonformen Besteuerungssituation
gerichtete Freistellungs- und Erstattungsverfahren ist - unter Anschluss
an die Rechtsprechung des BFH im Urteil I R 25/10 - eine analoge
Anwendung von § 50d Abs. 1 EStG 2002 geboten.
2. Die analog anzuwendende
Regelung von § 50d Abs. 1 S. 7 und 8 EStG 2002 hat Vorrang vor den
Vorschriften über die reguläre Verjährung nach §§ 169ff AO.