Anspruch auf Auskunft über die steuerliche Behandlung eines
Konkurrenten
Leitsatz
Begehrt jemand von der Finanzbehörde Auskunft darüber, ob ein Dritter zu einer Steuer herangezogen wird, so ist der Dritte
zu dem finanzgerichtlichen Verfahren notwendig beizuladen.
Ein Steuerpflichtiger hat einen Auskunftsanspruch im Hinblick auf die Besteuerung eines Konkurrenten unbeschadet des Steuergeheimnisses,
wenn er substantiiert und glaubhaft darlegt, dass er konkret feststellbare durch Tatsachen belegte Wettbewerbsnachteile erleidet
und mit Aussicht auf Erfolg ein subjektives öffentliches Recht auf steuerlichen Drittschutz geltend machen kann.
Bei § 4 Nr. 14 UStG handelt es sich nicht um eine drittschützende Norm.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 745 Nr. 10 GmbH-StB 2019 S. 205 Nr. 7 WAAAH-13640
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 11.12.2018 - 4 K 977/16
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