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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1844/16

Gesetze: KStG § 27; AO § 173; AO § 129

Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto bei fehlerhafter Verbuchung

Leitsatz

  1. Die fehlende Erklärung einer steuerlichen Einlage in der Feststellungserklärung betreffend das steuerliche Einlagekonto und die fehlende Verbuchung entsprechender Geldeingänge z.B. in der Kapitalrücklage, schließen eine Änderung des erklärungsgemäß ergangenen Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen grober Fahrlässigkeit aus.

  2. Ist ein zur Liquiditätsstärkung erfolgter Geldeingang auf eine Darlehensverbindlichkeit verbucht worden, stellt die spätere Umbuchung und Erfassung als Kapitalrücklage keine offenbare Unrichtigkeit dar, die eine Änderung des Feststellungsbescheides nach § 129 AO rechtfertigt

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2019 S. 716
GmbH-StB 2019 S. 201 Nr. 7
FAAAH-13637

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 15.06.2018 - 4 K 1844/16

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