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Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Biogasanlage
(1) Bei einer Biogasanlage kann es sich gem. nrkr. ,F NWB BAAAH-00583 (EFG 2018 S. 1887, BFH-Az.: IV B 50/18) um ein Wirtschaftsgut im Sinne einer nicht teilbaren Einheit handeln. (2) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Biogasanlage kann im Einzelfall abweichend von der in der amtlichen AfA-Tabelle genannten Nutzungsdauer zu schätzen sein. (3) Zur Schätzung der Nutzungsdauer weiterer Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit einer Biogasanlage errichtet wurden.