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Ausbau bei Umbau einer Wohnung
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I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Kläger erwarben mit Kaufvertrag vom für 105 000 DM eine Eigentumswohnung in einem 1900 erbauten Wohn- und Geschäftshaus. Sie bestand aus drei Zimmern, einer Wohn- und Eßdiele, Küche, Badezimmer, Gäste-WC und war 133 qm groß. Die Kläger ließen die Wohnung für 200 000 DM modernisieren und instand setzen. Es wurden u. a. neue Trennwände, eine Heizung und neue Fensterbänke eingebaut sowie umfangreiche Arbeiten an den Sanitäreinrichtungen vorgenommen.
Problematisch war im Streitfall, ob es sich bei dem Umbau um einen Ausbau handelt, der zur Inanspruchnahme des erweiterten Schuldzinsenabzugs nach § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG führt.
II. Das
Umbaumaßnahmen an einer Wohnung führen nur dann zu Ausbauten i. S. von § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG, wenn die Wohnräume wegen der Änderung der Wohngewohnheiten für Wohnzwecke ungeeignet waren. Es genügt nicht, daß die Wohnräume lediglich instandsetzungsbedürftig waren.
1. Definition von Ausbauten und Erweiterungen in § 17 II. WoBauG
Die Begriffe ”Ausbauten” und ”Erweiterungen” finden sich nicht nur in § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG, sondern noch in anderen Vorschriften, z. B. in § 10e Abs. 2 und § 7b Abs. 2 Satz 1 EStG. Diese Begriffe werden in § 17 ...BStBl I S. 626