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Ausgleichszahlung für vorzeitige Beendigung eines Zins-Swap im Rahmen der Immobilienfinanzierung
Eine Ausgleichszahlung, die für die vorzeitige Beendigung eines sog. Zins-Swap gezahlt wird, der zur Absicherung eines Immobilienkredits abgeschlossen worden war, ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar, wenn die Immobilie weiterhin vermietet wird.
Hintergrund: Zins-Swap-Geschäfte werden häufig zur Absicherung von Darlehen mit variablen Zinssätzen abgeschlossen. Der Zins-Swap dient dann der Absicherung eines Immobilienkredits mit einem variablen Zinssatz, indem im Zins-Swap ein gegenläufiger Zinssatz vereinbart wird. Der Darlehensnehmer sichert sich durch den Zins-Swap gegen steigende Zinsen aus dem Immobilienkredit ab, indem er in diesem Fall Zinsen in Höhe der Zinserhöhung von der Bank erhält; fallen jedoch die Zinsen aus dem...