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NWB Nr. 16 vom Seite 1185 Fach 3 Seite 8231

Steuervergünstigungen für Aufwendungen bei Baudenkmalen

von Oberamtsrat Karl-Heinz Boveleth, Bedburg

Der Denkmalschutz fällt in die Kulturhoheit der Bundesländer. Demzufolge gibt es kein bundeseinheitliches Denkmalschutzgesetz, sondern Einzelgesetze der Länder. Alle Denkmalschutzgesetze verpflichten den Eigentümer eines Baudenkmals, dieses zu erhalten und in geeigneter Weise zu nutzen. Diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind für den Denkmaleigentümer häufig mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden. Um die Akzeptanz dieser Verpflichtungen bei den privaten Denkmaleigentümern zu erhöhen und private Investitionen für den Denkmalschutz zu fördern, hat der Gesetzgeber neben der direkten Förderung durch Zuschüsse verschiedene Steuervergünstigungen für Denkmalschutzaufwendungen eingeführt, die in jüngster Zeit einige Änderungen erfahren haben.

So wurden durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des StRefG 1990 v. (BGBl I S. 2408) die Abschreibungsvergünstigungen des § 82i EStDV ohne zeitliche Begrenzung als § 7i und die bislang in § 82k EStDV enthaltene Verteilung von Erhaltungsaufwand als § 11b in das EStG übernommen. Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale enthält der neue § 10f EStG zeitlich unbefristet den Abzug sowohl von Herstellungs- u...

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