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Wettbewerb | Unlautere Berufsbezeichnung im Internet-Telefonverzeichnis
Der werbliche Auftritt im Internet unter der Berufsbezeichnung „Steuerbetriebswirtin“ ist ebenso unlauter und damit wettbewerbswidrig (§§ 3, 4 UWG) wie das Führen der Bezeichnung „Steuerberaterin“, ohne die hierfür gesetzlich erforderliche Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen zu haben. Denn auch insoweit wird der irreführende Eindruck vermittelt, zumindest in Teilbereichen zur geschäftsmäßigen Steuerrechtshilfe befugt zu sein.
Die Bezeichnung „Steuerbetriebswirtin“ ist nach Ansicht des Gerichts keine zugelassene weitere Berufsbezeichnung i. S. des § 43 Abs. 2 StBerG. Dies gelte umso mehr, als das zum Nachweis vorgelegte Zeugnis die Beklagte „nur“ als Betriebswirtin ausweise und der dort verwendete Klammerzusatz (IDB) zudem erkennen lasse, dass es sich lediglich um einen Abschluss des ausstellen...