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Flugausfall | Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs
Der Fluggast darf grds. die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur außergerichtlichen Geltendmachung seines Ausgleichsanspruchs für erforderlich halten, wenn das Luftverkehrsunternehmen ihn nicht vollständig und klar darüber unterrichtet hat, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und gegen welches Unternehmen er einen solchen Anspruch geltend machen kann. Behauptet der Fluggast, nicht (ordnungsgemäß) belehrt worden zu sein, trifft das Luftverkehrsunternehmen eine sekundäre Darlegungslast. Dem ausführenden Luftverkehrsunternehmen ist es regelmäßig möglich und auch zumutbar vorzutragen, ob und mit welchem genauen Inhalt der Hinweis erteilt worden ist.
Das ausführende Luftverkehrsunternehmen hat jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis auszuhändigen, in dem die...