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BMF 03.04.2019 IV C 3 - S 2221/10/10005 :005, NWB 18/2019 S. 1273

Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung getragene Versicherungsbeiträge eines Kindes bei den Eltern

Das BMF stellt mit Schreiben v.  klar, dass das ( NWB FAAAG-96180) lediglich in Bezug auf die in der Entscheidung aufgestellten Grundsätze, nicht aber bezüglich der laut Urteilsbegründung enger ausgestalteten Anforderungen zur Umsetzung dieser Grundsätze über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.

Anmerkung:

Der entschieden, dass die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG, nach der Eltern die von ihnen getragenen Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge eines unterhaltsberechtigten Kindes (Kind ist Versicherungsnehmer) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigen können, auch dann gelte, wenn das Kind erwerbstätig sei und der Arbeitgeber die Beiträge unmittelbar vom Lohn des Kindes einbehalten habe. ...BStBl 2017 I S. 1455

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