Kindergeld: Mehraktige einheitliche Erstausbildung zum Verwaltungsfachwirt, Vollzeiterwerbstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung
zum Verwaltungsfachangestellten
Leitsatz
Bei der von vorneherein angestrebten Weiterbildung eines Verwaltungsfachangestellten zum Verwaltungsfachwirt im Rahmen eines
zum nächstmöglichen Zeitpunkt begonnenen berufsbegleitenden Studiums handelt es sich noch um einen Teil einer einheitlichen
mehraktigen Erstausbildung, während der der Kindergeldanspruch nicht durch die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen wird.
Ungeachtet des zeitlichen Verhältnisses der Arbeitstätigkeit und der Ausbildungsmaßnahmen (vgl. dazu , juris) liegt keine anspruchsschädliche berufsbegleitende Zweitausbildung, sondern ein im Vordergrund stehendes
Ausbildungsverhältnis vor, wenn die Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt sowohl im überwiegenden Interesse des Auszubildenden
als auch der Beschäftigungskörperschaft liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 19/2019 S. 1354 GAAAH-12776
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 22.03.2019 - 7 K 2386/18 Kg
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