Berücksichtigung von im
Zusammenhang mit steuerfreien ausländischen Einkünften stehenden
Versorgungsbeiträgen zu einem inländischen Versorgungswerk als Sonderausgaben
oder im Rahmen des Progressionsvorbehalts
Leitsatz
1. Bezieht
ein Steuerpflichtiger steuerfreie Einnahmen - hier: steuerfreie
österreichische Einkünfte nach Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich - und
löst dieser Tatbestand gleichzeitig Pflichtbeiträge an einen Sozialversicherungsträger
oder einem den gesetzlichen Rentenversicherungen gleichstehenden
berufsständischen Versorgungswerk aus, geht die Steuerbefreiung
dem Sonderausgabenabzug logisch vor, so dass die Beiträge zum Sozialversicherungsträger
oder zum Versorgungswerk nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen
sind.
2. Eine Berücksichtigung der
Beiträge zum Versorgungswerk im Rahmen des Progressionsvorbehalts
kommt nicht in Betracht, da Sonderausgaben nicht zu den Einkünften zählen,
sondern erst im Anschluss an die Ermittlung der Einkünfte vom Gesamtbetrag der
Einkünfte abgezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2019 S. 1049 Nr. 17 EFG 2019 S. 764 Nr. 10 EStB 2019 S. 514 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 15/2019 S. 586 PIStB 2019 S. 153 Nr. 6 MAAAH-12774
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 13.02.2019 - 5 K 887/18
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